Wurfabnahme mit gechippten Boxerwelpen

 

Hierfür ist vom Züchter viel mehr Mitverantwortung gefragt. Der Züchter muss dem Tierarzt einen Zettel mit den Namen in alphabetischer Reihenfolge (zuerst die Rüden, dann die Hündinnen) reichen; in dieser Reihenfolge müssen dann auch gechippt werden und die Chipnummer gleich zum jeweiligen Welpen notiert werden. Diese Nummer wird dann noch einmal in den jeweiligen Impfpass geklebt und einmal auf den Wurfmeldeschein, wo die Beschreibung der Welpen vorgesehen ist.

Die Beschreibung der Welpen wird dann stark gekürzt notiert (z.B. gestromter Rüde mit  Weiß). Allerdings Rutendeformation und unausgefärbte Nickhäute nach wie vor erwähnen!

Die Zuchtbuchstelle druckt dann auf der jeweiligen Ahnentafel die Chipnummer (statt der Tätowierung), wo dann nachtäglich auch noch ein Aufkleber vom Züchter auf die Ahnentafel kommt.

Wie schon erwähnt, trägt der Züchter die Verantwortung, dass die Welpen in der richtigen Reihenfolge gechippt wurden und zur Zuchtbuchstelle auch die richtigen Nummern zum jeweiligen Welpen gemeldet wurden.

 

P. Holzhausen

Zuchtleiter

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